Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung wurde zum 1. Januar 1995 neben der Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung als fünfte eigenständige Säule der Sozialversicherungen neu eingeführt. Ziel war, alle Bürger in Deutschland gegen das Risiko einer Pflegebedürftigkeit abzusichern und unabhängiger von der Sozialhilfe zu stellen. Allerdings stellt sie, anders als eine Vollversicherung, lediglich eine soziale Grundsicherung in Form von unterstützenden Hilfeleistungen dar, die die Eigenleistungen der Versicherten und anderer Träger nicht entbehrlich machen.

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung sind im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) geregelt.

Der demografische Wandel in unserer Gesellschaft mit der damit einhergehenden Verschiebung der Alterspyramide stellt speziell diesen jungen Versicherungszweig unter einen ständigen Änderungsdruck.

Zuletzt hat der Gesetzgeber mit drei Pflegestärkungsgesetzen zwanzig Jahre nach der Einführung der Pflegeversicherung tiefgreifende Reformen angepackt. Diese betreffen eine Leistungsausweitung (Erstes Pflegestärkungsgesetz), einen neuen Begriff der Pflegebedürftigkeit (Zweites Pflegestärkungsgesetz) und eine Verbesserung der Versorgungsstruktur (Drittes Pflegestärkungsgesetz).

Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle gesetzlich und auch privat Krankenversicherten. Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung sind die Pflegekassen, die bei den gesetzlichen Krankenkassen errichtet wurden, in ihrer Organisation und Aufgabenerledigung jedoch völlig eigenverantwortlich handeln.

Die private Pflegeversicherung ist das Äquivalent zur Pflegeversicherung für privat Krankenversicherte. Wer privat krankenversichert ist, muss auch privat pflegeversichert sein. Zur Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit muss ein Versicherungsvertrag abgeschlossen und auch aufrechterhalten werden (§ 23 SGB XI). Damit wurde erstmals eine Versicherungspflicht für alle nach deutschem Recht Krankenversicherten eingeführt. Die Durchführung der privaten Pflegeversicherung erfolgt auf zivilrechtlicher Grundlage durch private Krankenversicherungsunternehmen nach Maßgabe des Versicherungsvertragsgesetzes. Der Leistungsumfang der privaten Pflegeversicherung entspricht jedoch mindestens dem der gesetzlichen Pflegeversicherung.

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