Staatliche Förderung der privaten Pflegevorsorge

Die gesetzliche Pflegeversicherung stellt nur einen sog. „Teilkasko-Schutz“ zur Verfügung. Bürgerinnen und Bürger sind daher gut beraten, ergänzend zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung eine eigene ergänzende Vorsorge zu betreiben. Dies kann durch den Abschluss einer privaten Pflege-Zusatzversicherung erfolgen.

Die hierfür brancheneinheitlich entwickelten Versicherungsbedingungen sehen Leistungen für alle Pflegegrade vor. Dadurch werden insbesondere die enormen Kosten eines Heimaufenthaltes besser tragbar.

Gesundheitsprüfung, Risiko- oder Leistungsausschlüsse sind nicht vorgesehen, einen Vertrag kann jeder abschließen, der älter als 18 Jahre und noch nicht pflegebedürftig ist. Die Höhe der Versicherungsprämie hängt ausschließlich vom Alter bei Abschluss des Vertrages und von den versprochenen Leistungen ab. Die Höhe der Provisionen und Verwaltungskosten ist gedeckelt.

Um auch Geringverdienern den Abschluss einer solchen Versicherung und damit die Vorsorge für die Zukunft zu ermöglichen, können Verträge, die die Kriterien erfüllen, zusätzlich gefördert werden. Ein Mindestbeitrag von zehn Euro pro Monat muss vom Versicherten selbst gezahlt werden. Die staatliche Zulage beträgt fünf Euro pro Monat und wird vom Versicherungsunternehmen direkt beantragt und dem Vertrag gutgeschrieben.

Die Förderung gilt jedoch nur für nach dem 01.01.2013 neu abgeschlossene Verträge.

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