Pflegestützpunkte

Die bundesweit mögliche Einrichtung von Pflegestützpunkten soll Pflegebedürftigen bzw. deren Angehörigen als ortsnahe Anlaufstelle dabei helfen, den organisatorischen Aufwand für die Beantragung von Leistungen zur Behandlung von Erkrankungen, Hilfen bei der Pflege und der Altenhilfe zu reduzieren. Ein Pflegestützpunkt ist keine neue oder zusätzliche Behörde. Er bildet lediglich das gemeinsame Dach, unter dem das Personal der Pflege- und Krankenkassen, der Altenhilfe und der Sozialhilfeträger sich abstimmt und den Rat und Hilfe suchenden Betroffenen die einschlägigen Sozialleistungen erläutert und vermittelt sowie die Inanspruchnahme begleitet.

Die Hessische Landesregierung misst der Einrichtung solcher Pflegestützpunkte eine herausragende Bedeutung für die ambulante Versorgung und Pflege pflegebedürftiger Menschen bei. Um diese wichtigen regionalen Versorgungsstrukturen weiter zu entwickeln, wurde bereits 2008 bestimmt, dass in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt zunächst ein solcher Pflegestützpunkt einzurichten ist. Der Aufbau dieser Beratungsstruktur ist in Hessen abgeschlossen.

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