Zuschüsse für Veränderungen des Wohnumfeldes und des Lebens in Wohngruppen

Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes

Pflegebedingte Umbaumaßnahmen in der Wohnung, wie z.B. erforderliche Türverbreiterungen für einen Rollstuhl, fest installierte Rampen, Badumbauten, können mit maximal 4.000 Euro je Maßnahme bezuschusst werden.

Leben mehrere Menschen in einer ambulanten Wohngruppe, kann jeder Pflegebedürftige diese Förderung von 4.000 Euro erhalten. Die Förderung ist jedoch auf insgesamt 16.000 Euro begrenzt.

Förderung des Lebens in einer ambulant betreuten Wohngruppe

Jeder Pflegebedürftige, der sich an der Gründung einer ambulant betreuten Wohngruppe beteiligt, kann eine einmalige Förderung von bis zu 2.500 Euro – begrenzt jedoch auf 10.000 Euro pro Gruppe - erhalten. Dieser Zuschuss unterliegt bestimmten Begrenzungen.

Pflegebedürftige Bewohner in einer ambulant betreuten Wohngruppe können neben anderen Leistungen eine zusätzliche Pauschale von 214 Euro pro Monat erhalten, sofern eine Pflegekraft in der Wohngruppe tätig ist, um die organisatorischen, betreuenden oder hauswirtschaftlichen Aufgaben zu übernehmen.

Hinweis

Diese Ansprüche bestehen bereits für Menschen mit einem Pflegegrad 1.

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