Pflegehilfsmittel

Die Pflegekasse übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen auch die Versorgung mit Hilfsmitteln oder technischen Produkten, wenn diese dazu beitragen, die Pflege zu erleichtern oder ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Pflegekassen oder Sanitätshäuser verfügen über ein Verzeichnis der Pflegehilfsmittel und informieren über den Umfang der Kostenübernahme.

In Abgrenzung zur Kostenerstattung durch die Krankenversicherung gilt, dass im Falle einer anerkannten Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad) alle im Pflegehilfsmittelverzeichnis aufgeführten Hilfsmittel durch die Pflegekasse bezahlt werden:

Die Pflegekasse ersetzt Aufwendungen für Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch für den persönlichen Bedarf (z.B. Einmalhandschuhe, Betteinlagen, Hygieneartikel) bestimmt sind in Höhe von bis zu 40,00 Euro monatlich. Diese Pflegehilfsmittel werden direkt von einem zugelassenen Partner der Kasse (wie Sanitätshäuser und Apotheken) bezogen.

Technische Pflegehilfsmittel, wie z. B. Pflegebetten, Gehwagen, Rollstuhl, orthopädische Hilfsmittel (Prothesen) müssen von dem Pflegebedürftigen mit zehn Prozent der Kosten, höchstens jedoch mit 25 € je Hilfsmittel, bezuschusst werden.

Hinweis

Über Adressen anerkannter Vertragspartner verfügt die Pflegekasse – Pflegehilfsmittel sollten erst dann beschafft werden, wenn eine Erklärung über die Kostenübernahme von der Pflegekasse vorliegt.

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