Pflegeberatung Zuhause

Die überwiegende Mehrheit aller pflegebedürftigen Menschen will Zuhause und nicht im Heim versorgt werden. Deshalb spricht viel dafür, die Voraussetzungen für eine häusliche Pflege in eine Beratung von Anfang an einzubeziehen. Deshalb umfasst der gesetzliche Anspruch auf eine Pflegeberatung auch die Pflege im häuslichen Umfeld.

Diese Pflege(erst)beratung kann sowohl durch den Pflegestützpunkt, eine von dort beauftragte Einrichtung oder auch durch kompetente Pflegeberater eines ambulanten Pflegedienstes geleistet werden. Gegenstand einer solchen Erstberatung ist eine systematische Erfassung und Analyse des pflegerischen Hilfebedarfs, um so die im Einzelfall erforderlichen Sozialleistungen und gesundheitsfördernden sowie rehabilitativen oder sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfen zu identifizieren. Dazu gehört auch, das recht formale Verfahren zur Anerkennung der Pflegebedürftigkeit (Einstufung in einen Pflegegrad) zu unterstützen.

Je besser eine ambulante Versorgung hergestellt werden kann, desto größer die Chance, eine kostenintensive vollstationäre Versorgung zu vermeiden. Dazu gehört auch, die persönliche Situation des zu Pflegenden in seiner häuslichen Umgebung einzuschätzen und gegebenenfalls die Situation durch die Empfehlung pflegeerleichternder Hilfsmittel, wie z.B. einem Pflegebett, optimieren zu helfen.

Pflegende Angehörige innerhalb einer im häuslichen Umfeld bereits praktizierten Pflege erhalten zur Unterstützung ihrer schweren Arbeit regelmäßige Beratung durch einen professionellen Pflegedienst. Diese vorgeschriebenen, regelmäßigen Beratungsgespräche laufen im Rahmen der von der Pflegekasse verantworteten Qualitätssicherung der Pflege.

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