Pflegegrad 1 - Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Pflegegrad 1 liegt vor, wenn bei der individuellen Begutachtung, in welchem Umfang die Fähigkeit zur Selbständigkeit beeinträchtigt ist, auf der Skala von 0 bis 100 Punkten ein Wert zwischen 12,5 und unter 27 Punkten erreicht wird.

Pflegegrad 1 wird in der Regel nur bei den Versicherten festgestellt werden, die ab 2017 erstmals Leistungen aus der Pflegeversicherung beanspruchen. Nach dem bis Ende 2016 geltenden System der Pflegestufen hätten diese Personen keine Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten.

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass bei den mit Pflegegrad 1 verbundenen geringen Beeinträchtigungen der Selbständigkeit in der eigenen Häuslichkeit nur wenige, punktuelle Leistungen erforderlich sind. Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst besteht nicht. Es können jedoch Unterstützungsleistungen im Alltag in Anspruch genommen werden: 

Entlastungsbetrag: 125 EUR
Pflegegeld: 0 EUR
Pflegesachleistung: 0 EUR
Vollstationäre Pflege: 0 EUR

Mit dem Entlastungsbetrag für Unterstützungsleistungen im Alltag nach § 45b SGB XI können Sie zum Beispiel

  • einen Begleiter für Gespräche oder Spaziergänge bezahlen,
  • eine Haushalts- oder Einkaufshilfe engagieren,
  • an einer Betreuungsgruppe teilnehmen.

Verhinderungs-, Tages- oder Nachtpflege werden durch die Pflegekasse nicht gesondert übernommen. Die Unterbringung in einem Pflegeheim müssen Sie, wenn Pflegegrad 1 vorliegt, selbst bezahlen.

Als Bedürftiger mit Pflegegrad 1 erhalten Sie außerdem wichtige ergänzende Leistungen:

  • Kostenerstattung für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel in Höhe von 40 EUR pro Monat.
  • Zuschuss über bis zu 4.000 EUR für einmalige Maßnahmen zur Anpassung des Wohnraums an die Pflegesituation, beispielsweise für den Einbau eines Treppenliftes oder den Umbau einer Badewanne zu einer Dusche.
  • Medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel, z.B. einen Hausnotruf oder einen speziellen Rollstuhl.
  • Kostenlose Pflegeberatung, beispielsweise zur Verbesserung der Wohnsituation. 
  • Kostenlose Pflegekurse für Pflegepersonen wie Angehörige.
  • Finanzielle Unterstützung bei Einrichtung einer ambulant betreuten Wohngruppe oder einer Wohngemeinschaft
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