Ambulant betreute Wohngruppen (Pflege-WG’s) – Zuschüsse zum Wohnungsumbau

Der Wunsch, im Alter möglichst selbstbestimmt zu leben, führt Menschen, die nicht mehr allein leben können, aber auch keine stationäre Pflege benötigen, zu einer neuen Form des Lebens in einer gemeinsamen Wohngruppe, den sogenannten Pflege-Wohngemeinschaften (Pflege-WG), zueinander. Gleichaltrige leben hier zusammen und organisieren gemeinsam die notwendige Unterstützung, ohne auf Privatsphäre und Eigenständigkeit zu verzichten.

So kann jedem Pflegebedürftigen in einer ambulant betreuten Wohngruppe mit mindestens drei Pflegebedürftigen zusätzlich zu den anderen Leistungen ein Wohngruppenzuschlag von monatlich 214 Euro gewährt werden, sofern eine Pflegekraft in der Wohngruppe tätig ist. Damit kann eine Person finanziert werden, die in der Pflege-WG z.B. organisatorische, betreuende oder hauswirtschaftliche Tätigkeiten übernimmt. Anspruch auf diese Leistung haben bereits Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1.

Jeder Pflegebedürftige, der sich an der Gründung einer solchen Wohngruppe beteiligt, kann einmalig eine Förderung von bis zu 2.500 Euro, max. 10.000 Euro pro Gruppe, erhalten. Dieser Zuschuss wird zusätzlich zu den evtl. Zuschüssen für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes gewährt. Der Zuschuss kann bereits ab Pflegegrad 1 bezogen werden. Über Einzelheiten und die Verfahrensweise informiert die zuständige Pflegekasse.

Zur Verbesserung des gemeinsamen Wohnumfeldes (etwa beim Einbau breiter Türen für Rollstuhlfahrer) in einer solchen Wohngruppe kann jeder Pflegebedürftige einen Zuschuss von max. 4.000 Euro, jedoch begrenzt auf einen Höchstbetrag von 16.000 Euro, erhalten.

Voraussetzungen für die Anerkennung als Wohngruppe sind, dass:

  • regelmäßig mindestens drei Pflegebedürftige zusammen wohnen,
  • die WG den Zweck verfolgt, gemeinschaftlich eine ambulante pflegerische Versorgung für die Wohngruppe zu organisieren,
  • die Pflegebedürftigen bzw. die Wohngemeinschaft unabhängig darüber entscheiden können, welche Pflege- und Betreuungsleistungen für die Bewohner erbracht und welche Anbieter dafür ausgewählt werden.
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