Qualitätsprüfung ambulanter Dienste und stationärer Pflegeeinrichtungen

Seit 2011 prüft der zuständige Medizinische Dienst (MD) regelmäßig einmal pro Jahr im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen alle ambulanten Pflegedienste und stationären Pflegeeinrichtungen in der Region. Diese Regelprüfungen finden grundsätzlich unangemeldet statt.

Die Regelprüfungen beziehen sich auf die Einhaltung der vorgeschriebenen und vereinbarten Qualitätsanforderungen. Sie umfassen insbesondere wesentliche Aspekte des Pflegezustandes und der Wirksamkeit der Pflege- und Betreuungsmaßnahmen (sog. Ergebnisqualität). Geprüft werden aber auch Ablauf, Durchführung und Evaluation der Leistungserbringung (sog. Prozessqualität) sowie die unmittelbaren Rahmenbedingungen der Leistungserbringung (Strukturqualität). Die Regelprüfung bezieht sich auf die Qualität der allgemeinen Pflegeleistungen, der medizinischen Behandlungspflege, der Betreuung, der Leistungen bei Unterkunft und Verpflegung sowie der Zusatzleistungen. Auch die Einhaltung der Anforderungen an die Hygiene und Infektionsprävention wird überprüft.

Neben diesen regelmäßigen Prüfungen sind auch solche aus besonderem Anlass (Anlassprüfung), wie etwa aufgrund von Beschwerden, vorgesehen. Dabei wird neben den Mindestprüfinhalten nach Möglichkeit auch der Beschwerdegrund in die Prüfung einbezogen.

Wiederholungsprüfungen sind vorgesehen, um festzustellen, ob gravierende Mängel tatsächlich beseitigt wurden.

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) veröffentlicht die Ergebnisse der Qualitätsprüfung im Internet.

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